Allgemein
Unfallverhütungsvorschrift im Pferdebetrieb
Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Das sagen die Allgemeinen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG1.1)
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. (Unfallverhütungsvorschrift)
Diese Hinweise sind Auszüge der VSG 1.1 und dienen ausschließlich der Erläuterung ohne Rechtsverbindlichkeit und Vollständigkeit zu entwickeln. Fassung vom 01.Mai 2017.
§14 Absatz 1 Pkt 1)
Als persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Versicherten zur Abwehr oder
Minderung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Körper oder an Körperteilen
getragen oder gehalten zu werden, sowie jede mit demselben Ziel verwendete
und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.
§14 Absatz 1 Pkt 3. Persönliche Schutzausrüstung kann für folgende Arbeiten bzw. Tätigkeitsbereiche erforderlich sein:
§14 Absatz 1 – Pkt 3a) Kopfschutz
– beim Reiten
§14 Absatz 1 – Pkt 3b) Fußschutz beim Umgang
– mit Huftieren
– handgeführten motorbetriebenen Geräten wie Mähern, Fräsen Freischneidern
– mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten
Geeignetes Schuhwerk für Arbeiten in Werkstätten sowie bei Bau- und Abbrucharbeiten sind Schuhe mit durchtrittsicherer Sohle. Geeignetes Schuhwerk für Arbeiten mit der handgeführten Motorsäge sind Schuhe mit Schutz gegen Schnitte und Profilierung im Steg.
§14 Absatz 1 – Pkt 3c) Augen und Gesichtsschutz bei Arbeiten
– mit Freischneidern, Heckenscheren, Motorsägen
§14 Absatz 1 – Pkt 3d) Atemschutz bei Arbeiten
– in Ställen, abhängig von der Haltungsform
§14 Absatz 1 – Pkt 3e) Gehörschutz bei Arbeiten
– mit Motorsägen, Freischneidern Laubbläsern
§14 Absatz 1 – Pkt 3f) Handschutz bei Arbeiten
– Freischneidern, Motorsägen, Zerkleinerungsmaschinen
– dornigen Stacheligen Pflanzen
– Arbeiten mit Drahtseilen
– Steinarbeiten, Bauarbeiten
– auswechseln von Schneidwerkzeugen
§14 Absatz 1 – Pkt 3h) Wetter- und Warnschutzkleidung bei Arbeiten
– an Verkehrswegen (Schneeräumung/ Treiben)
– bei Regen und Kälte
§14 Absatz 3:
Sind die persönlichen Schutzausrüstungen mit CE-Kennzeichnung versehen, ist davon auszugehen, dass sie den Anforderungen der achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entsprechen.
Weiterhin sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung DGUV sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) im Einzelfall zusätzlich zu berücksichtigen!
Hier dir gültigen Normen Übersicht:
(Auszug)
Fußschutz
DIN EN ISO 20345 Persönliche Schutzausrüstung – Sicherheitsschuhe, 04/2012
Augen- und Gesichtsschutz
DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz; Anforderungen, 04/2002
Gehörschutz
DIN EN 352-1 Gehörschützer; Allgemeine Anforderungen; Teil 1: Kapselgehörschützer,
04/2003
DIN EN 352-2 Gehörschützer; Allgemeine Anforderungen; Teil 2: Gehörschutzstöpsel,
04/2003
DIN EN 352-3 Gehörschützer; Allgemeine Anforderungen; Teil 3: An Industrieschutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer, 04/2003
DIN EN 352-4 Gehörschützer; Sicherheitstechnische Anforderungen und
Prüfungen; Teil 4: Pegelabhängige Kapselgehörschützer, 01/2006
DIN EN 352-5 Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation,03/2006
DIN EN 352-6 Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung, 04/2003
DIN EN 352-7 Pegelabhängige dämmende Gehörstöpsel, 04/2003
DIN EN 458 Gehörschützer; Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung; Leitfaden, 07/2016
Handschutz
DIN EN 381-7 Schutzkleidung für die Benutzung von handgeführten Kettensägen;
Teil 7: Anforderungen an Schutzhandschuhe für Kettensägen,09/1999
DIN EN 388 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken, 01/2017
DIN EN 420 Schutzhandschuhe; Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren,03/2010
DIN EN 511 Schutzhandschuhe gegen Kälte, 07/2006
Körperschutz
DIN EN 340 Schutzkleidung; Allgemeine Anforderungen, 03/2004
DIN EN 381-5 Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen;
Teil 5: Anforderungen an Beinschutz, 06/1995
DIN 32781 Schutzkleidung; Schutzanzüge gegen Pflanzenschutzmittel,08/2010
DIN EN ISO 11611 Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren,11/2015
Unfallverhütungsvorschrift geht uns alle an. SCHÜTZE DICH!